Berufsunfähigkeitsversicherung, damit kein finanzieller Engpass entsteht

Erwerbsunfähigkeit kann jeden treffen. Statistiken zeigen, dass fast jeder Vierte Erwerbstätige seinen Beruf bereits vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss. Dann droht eine finanzielle Lücke, die die Fortführung des gewohnten Lebensstandards unmöglich macht. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man aber rechtzeitig gegensteuern. Und wer die Police in jungen Jahren abschließt, der bekommt maximale Absicherung bei minimalen Beiträgen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Seit der Rentenreform zu Beginn des Jahrtausends gibt es für viele Betroffene praktisch keine staatliche Rente bei Berufsunfähigkeit mehr. Die Zuwendungen aus den Sozialkassen beschränken sich auf die gesetzliche Invalidenrente, die jedoch in vielen Fällen noch nicht einmal dem Hartz-IV-Niveau entspricht. Die zusätzliche Absicherung über eine private Police ist angesichts dieser Versorgungssituation unbedingt erforderlich. Das gilt umso mehr für Selbständige, die überhaupt keinen staatlichen Schutz genießen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht von der Stange, sie wird vielmehr für jeden Versicherungsnehmer individuell berechnet. Eine wesentliche Größe stellt dabei die gewünschte Höhe der Sofortrente dar, die bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden soll. Die Summe kann der Versicherte beim Abschluss des Vertrags selbst festlegen. Es empfiehlt sich, einen Betrag zugrunde zu legen, der genügt, um die Versorgungslücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem Sozialhilfe- bzw. Hartz-VI-Satz zu schließen. So lässt sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherstellen, dass auch im Falle der Erwerbsunfähigkeit in etwa derselbe monatliche Geldbetrag zur Verfügung steht wie zuvor.

Beim Abschluss der Police muss möglichst genau definiert werden, wann eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Staatliche Leistungen erhalten Sie zumeist erst dann, wenn Sie praktisch überhaupt nicht mehr arbeitsfähig sind. Sofern Sie lediglich Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht länger ausüben können, werden Sie zu Umschulungen und Weiterbildungen verpflichtet. Beim Abschluss Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hingegen andere Regelungen treffen. Je exakter eine mögliche Erwerbsunfähigkeit im Vertrag mit der Versicherung definiert wird, desto besser können Sie im Fall des Falles Ihre Ansprüche durchsetzen.